Sichern Sie sich Steuererleichterungen: Mit dem Musterformular.
Während der Corona-Krise stehen den Unternehmen Möglichkeiten zur Stundung von Steuern zur Verfügung. Ebenso können Sie die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen erwirken.
Die Fälligkeit des Steueranspruches in die Zukunft zu verschieben macht man, um die Liquiditätssituation der Unternehmen in der schwierigen Situation schnell zu verbessern. Auch Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und der Steuermessbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer können herabgesetzt werden. Nutzen Sie unser Musterformular und reichen Sie dies bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
Wichtig: Auf Grund der Corona-Auswirkungen wird auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge verzichtet!
Ein Milliarden-Hilfsprogramm für die deutsche Wirtschaft
Unsere Bundesregierung bringt derzeit ein milliardenschweres Hilfsprogramm und eine Vielzahl steuerpolitischer Maßnahmen auf den Weg. Man will erreichen, das möglichst kein Unternehmen auf Grund der Corona-Epidemie in Existenznot gerät. Ebenso will man verhindern, das Arbeitsplätze verloren gehen.
Am Freitag, den 13. März 2020 haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium eine gemeinsame Strategie veröffentlicht, um die Folgen der Corona-Virus Epidemie für die Wirtschaft abzufedern. Dieses Programm beruht auf vier Säulen:
- Das Kurzarbeitergeld wird flexibilisiert!
Diese Regelung soll bis Anfang April zielgerichtet angepasst werden. - Den Unternehmen wird mit steuerlicher Liquidität geholfen!
Stundung von Steuerzahlungen wird erleichtert. - Die steuerlichen Vorauszahlungen können leichter angepasst werden!
Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen. - Bedingungen für einen KfW-Unternehmerkredit werden gelockert!
Stärkung des Europäischen Zusammenhalts.
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=10